Weggesperrt 12. September 2007
Posted by Stefan D. Christoph in Justitia.trackback
Der Münchner Winkeladvok.. äh Rechtsverdr.. äh Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (auch bekannt als Tanja Nolte-Berndel) wurde vorgestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen versuchtem Betrugs zum Nachteil der taz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Aussetzung zur Bewährung verurteilt (Quellen: 1, 2).
Bekannt wurde Gravenreuth durch seine Karriere als Abmahnanwalt in diversen Urheberrechtssachen und seine Profilierung im Kampf gegen „Raubkopien„. Er ist bereits wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen vorbestraft und die Rechtskraft eines anderen Urteils wegen Veruntreuung von Mandantengeldern steht noch aus.
Verteidigt hatte sich Gravenreuth unter anderem mit „Chaos im Büro“ und „mangelnder Rechtskenntnis“ (zwei gute Vorraussetzungen für einen guten Anwalt^^).
PS: Gravenreuth wollte 2006 verbieten, seinen ursprünglichen Geburtsnamen in einem Forum zu nennen. Daher nochmal hier: Gravenreuth heißt eigentlich „Günter Dörr“
Gravenreuth begeht Selbstmord!
Günter Freiherr von Gravenreuth begeht Selbstmord
Gruß
AMUNO