BVerfG schreibt neues Grundrecht fest 28. Februar 2008
Posted by Stefan D. Christoph in Dr. Dr. Schäuble, Justitia.Tags: Überwachung, Bundesverfassungsgericht, Grundrecht, Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und, Grundrechte, NRW, Onlinedurchsuchung, Schäuble
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Mit seinem heutigen gestrigen Urteil zum Onlinedurchsuchungsgesetz in NRW hat das Bundesverfassungsgericht ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ festgeschrieben. Laut dem ersten Leitsatz des Urteils ist dies Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, das sich aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG ableitet.
Das Gericht sieht eine Onlinedurchsuchung nur bei schweren Straftaten sowie einer konkreten Gefährdung vor. In seiner Urteilsfindung beruft sich das Gericht dabei zudem auf das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10. Die Grundrechtseinschränkung nach dem Artikel 10 müsse also im Zweifelsfall immer noch geprüft werden und unter Richtervorbehalt gestellt werden dürfen.
Was heißt das für uns: Filesharer, User mit vertraulichen Inhalten am PC und der Otto-Normal-User müssen sich vorerst keine Gedanken machen. Solang zumindest nicht, solang sie nicht in Verdacht eines schweren Verbrechens gelangen.
Dass der Richtervorbehalt anscheinend kein wirksames Mittel mehr zur Vermeidung grundrechtseinschränkender Ermittlungsmaßnahmen ist, zeigt schon die abnorm hohe Zahl der Telefonüberwachungen (ca. 22.000 pro Jahr). Mit an Rechtsbeugung grenzender Unvorsichtigkeit winken überarbeitete Ermittlungsrichter die Vorhaben der Staatsanwaltschaft immer öfter einfach durch.
Grundsätzlich sei die Onlinedurchsuchung also zulässig, wenngleich mit Auflagen. Ob das nun als Erfolg zu verbuchen ist, wird die Zukunft zeigen.
Mehr Infos auch hier: Udo Vetters lawblog, SpOn, nerdcore, heise online
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