Deutschland, deine Rechtsbeuger… 7. August 2008
Posted by Stefan D. Christoph in Dr. Dr. Schäuble, Justitia.Tags: Erpressung, Hausdurchsuchung, Rechtsbeugung, Untersuchungshaft
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Sehr interessanter Beitrag grade mal wieder in Udo Vetters law blog.
Bekommen deutsche Polizeibeamte heutzutage keine vernünftige Rechtsausbildung mehr? Oder ist es einfach so, dass sie in Zeiten der umgekehrten Beweislast im Strafverfahren die Beamten immer mehr darauf trainiert werden, vermeintlich unkundige Bürger zu erpressen?
Zur Information (§ 253 StGB, Erpressung):
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sorry, falscher Tatbestand. Das hier ist schon besser (§ 240 StGB, Nötigung):
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Solche unangenehmen Gesetze gelten doch nicht für Freund und Helfer.
Tja,
wer kann denn beweisen, dass die Polizisten es so gesagt haben? Sie haben natürlich nur gefragt, ob sie eine HD machen dürfen. Das Bezeugen natürlich alle Beamte, die anwesend und nicht anwesend waren.
DAS ist unser „Rechtsstaat“!